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Freie Waffen Shop

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Zu den freiverkäuflichen Waffen gehören zum Beispiel Luftgewehre / -pistolen deren maximale Geschossenergie 7,5 Joule nicht überschreiten. Darüber hinaus Paintball Markierer im Kaliber .68 und die taktischen Markierer im Kaliber .43/.50, Airsoftwaffen, Bögen, Armbrüste und Schreckschusswaffen. 

Für den Erwerb dieser Waffen ist ein Mindestalter von 18 Jahren vorgeschrieben. Alle oben genannten Waffen unterliegen dem Führverbot und dürfen nicht in Öffentlichkeit getragen werden.

Ausnahme bilden hier die Gas-, Signal- & Schreckschusswaffen. Damit man diese zum Zwecke des Selbstschutzes mit sich tragen darf (verdeckt, also für keinen anderen sichtbar), muss der "kleine Waffenschein", bei der jeweils zuständigen Waffenbehörde beantragt und mitgeführt werden! 

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Zu den freiverkäuflichen Waffen gehören zum Beispiel Luftgewehre / -pistolen deren maximale Geschossenergie 7,5 Joule nicht überschreiten. Darüber hinaus Paintball Markierer im Kaliber .68 und... Zu den freiverkäuflichen Waffen gehören zum Beispiel Luftgewehre / -pistolen deren maximale Geschossenergie 7,5 Joule nicht überschreiten. Darüber hinaus Paintball Markierer im Kaliber .68 und die taktischen Markierer im Kaliber .43/.50, Airsoftwaffen, Bögen, Armbrüste und Schreckschusswaffen.  Für den Erwerb dieser Waffen ist ein Mindestalter von 18 Jahren vorgeschrieben. Alle oben genannten Waffen unterliegen dem Führverbot und dürfen nicht in Öffentlichkeit getragen werden.... mehr erfahren » mehr erfahren »
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Zu den freiverkäuflichen Waffen gehören zum Beispiel Luftgewehre / -pistolen deren maximale Geschossenergie 7,5 Joule nicht überschreiten. Darüber hinaus Paintball Markierer im Kaliber .68 und die taktischen Markierer im Kaliber .43/.50, Airsoftwaffen, Bögen, Armbrüste und Schreckschusswaffen. 

Für den Erwerb dieser Waffen ist ein Mindestalter von 18 Jahren vorgeschrieben. Alle oben genannten Waffen unterliegen dem Führverbot und dürfen nicht in Öffentlichkeit getragen werden.

Ausnahme bilden hier die Gas-, Signal- & Schreckschusswaffen. Damit man diese zum Zwecke des Selbstschutzes mit sich tragen darf (verdeckt, also für keinen anderen sichtbar), muss der "kleine Waffenschein", bei der jeweils zuständigen Waffenbehörde beantragt und mitgeführt werden!