Antragsformular für den kleinen Waffenschein
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Technische Daten
Formulargröße : DIN A 4 mehrArt.-Nr.: 10920
- Formulargröße : DIN A 4
Beschreibung
Antragsformular auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines nach § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG. Mit... mehrAntragsformular auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines nach § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG. Mit diesem Antragsformular können Sie bei Ihrer zuständigen Gemeindeverwaltung den kleinen Waffenschein beantragen.
Inhaber des kleinen Waffenscheines haben die Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach § 8 des Beschussgesetzes entsprechen und das Zulassungszeichen nach Anlage 1 Abbildung 2 zur 1. WaffV oder ein durch Rechtsverordnung nach 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c WaffG bestimmtes Zeichen tragen "sogenannte PTB - Waffen".
Alle Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen aus unserem Sortiment entsprechen den oben genannten gesetzlichen Bestimmungen und dürfen in Verbindung mit dem kleinen Waffenschein in der Öffentlichkeit geführt werden.
Weitere Informationen zum kleinen Waffenschein und Waffenrecht :
Waffenrecht
A.) Zu Schreckschuss-, und Signalwaffen mit PTB-Kennzeichen
Alle Schreckschuss-, Gas- und Signalwaffen aus unserem Online-Shop sind ab 18 Jahren frei verkäuflich und können auf Privatbesitz wie z.B. in der eigenen Wohnung/Haus usw. ohne Waffenschein verwendet werden. Nur wenn diese Waffen ausserhalb in der Öffentlichkeit mit sich geführt werden ist zwingend der kleine Waffenschein zu beantragen. Zur Erlangung ist keinerlei Prüfung erforderlich. Es wird lediglich die Eignung des Antragstellers überprüft z.B. das polizeiliche Führungszeugnis usw.
Was bedeutet Führen einer erlaubnisfreien Waffe :
Unter "Führen" versteht der Gesetzgeber das Mitführen einer Schußwaffe im zugriffsbereitem und/oder geladenem Zustand. Zum Führen von Schreckschusswaffen ist seit dem 01.04.2003 der "kleine Waffenschein" erforderlich.
Der Transport von Schreckschusswaffen muss ungeladen und verpackt z.B. in einem Waffenkoffer, Futteral usw. erfolgen. Das ist dann kein Führen im Sinne des Waffengesetzes und daher ist auch kein kleiner Waffenschein erforderlich.
Grunsätzlich ist das Schießen mit Schreckschuss-, Gas- und Signalwaffen außerhalb genehmigter Schießstände oder befriedeter Besitztümer verboten. Dies gilt auch für das Verschießen von pyrotechnischer Munition wie zum Beispiel Knall/Platzpatronen, Leuchtraketen, Pfeifraketen usw. Mit diesen Waffen dürfen Sie auf einem umzäunten Privatgrundstück schießen wenn die Geschosse dieses nicht verlassen können.
Mit Schreckschuss, Gas- und Signalwaffen mit dem PTB-Kennzeichen darf grundsätzlich nur in folgenden Ausnahmefällen geschossen werden :
1.) Im Rahmen einer offiziellen Sportveranstaltung als Startzeichen (Platzpatronen)
2.) Im Falle der Notwehr zu Abwehr einer unmittelbar gegenwärtigen extremen Gefahr für Leib und Leben von sich selbst oder einer anderen Person.
3.) Im Rahmen einer Ausbildung zum Beispiel bei Hunden auf einem offiziellen Übungsplatz.(Platzpatronen)
4.) Im Falle einer akuten Gefahr zum Beispiel bei Seenot oder Bergnot. (Signalraketen)
Das Schießen ist in allen anderen Fällen grundsätzlich strengstens verboten.Auch in der Sylvesternacht ist das Schießen mit pyrotechnischer Munition und Platzpatronen nach § 45 des Waffen-Gesetzes grundsätzlich verboten, wird jedoch in der Regel von der zuständigen Behörde gedultet, da es sich um einen traditionellen Brauch handelt.
An Sylvester dürfen Sie wieder schießen
Das Abschießen von pyrotechnischer Munition zu Silvester vom eigenen befriedetem Besitztum oder vom befriedetem Besitztum eines anderen mit Zustimmung des Inhabers des Hausrechtes ist frei von waffenrechtlichen Erlaubnispflichten zulässig, wenn es den Vorgaben der Verwendersicherheit (also das Schießen nur senkrecht nach oben und nicht in der Nähe von leicht brennbaren Objekten und Gegenständen usw.) entspricht.
Außerdem ist der Transport der Schreckschuss-,Gas- und Signalwaffen von Ort zu Ort erlaubnisfrei d.h. ohne Kleinen Waffenschein zulässig wenn die Waffe nicht schuss- und zugriffsbereit transportiert wird.
Bewertungen (15)
Antrag für den kleinenen Waffenschein
Formular mit allen nötigen angaben ausfüllen und auf die richtige Behörde bringen erleichtert unheimlich die Arbeit Fazit ausfüllen abgeben und warten bis die Behörde alles genehmigt
Super Antragsformular.
Unsere Behörde kannte den noch nicht, weil es doch verschieden Anträge gibt. Die meinten auch, das dieser hier besser und übersichtlicher ist. Dieser Antragsformular ist wirklich top.
Antragsformular für den kleinen Waffenschein
ein fertiges Antragsformular geeignet für den kleinen Waffenschein. Nur ausfüllen und absenden. Prima Angebot
Gute Sache
Schickes Formular, gut gegliedert und sehr verständlich. Nur ausfüllen und damit damit zum zuständigen Amt, entweder persönlich abgeben oder per Post schicken. Einfach perfekt, wüsste nicht, was man hier besser machen könnte, 1A!
Super Ware, schneller Versand, guter Preis
Super sache!
Durch dieses Formular bin ich überhaupt erst auf den KWS aufmerksam geworden. Ist wie ich finde eine super Sache um an Silvester die Grundstücke zu wechseln ohne alles entladen zu müssen und in Koffer zu verschließen. Eignet sich natürlich auch für die Selbstverteidigung. ^^ Was man mal erwähnen sollte ist die Bearbeitungsgebühr der Polizei, die in meinem Falle 55€ betrug. An sonsten eine super Sache! :)
Sehr einfach und schnell auszufüllendes Formular
Tja da gibt's eigentlich nicht viel zu sagen schnell und einfach auszufüllen supi Sache!!!! Wer eine CO2 Waffe besitzt sollte sich auch gleich mal zur sicherheit diesen Antrag mitbestellen lohnt sich für jede Person auf jeden fall...
Vielen Dank für die Bewertung. ACHTUNG : Der Kleine Waffenschein betrifft ausschließlich Schreckschuss-Waffen. Luftpistolen, Luftgewehre usw. haben mit dem kleinen Waffenschein nichts zu tun und das Führen dieser Waffen ist in der Öffentlichkeit generell verboten. Vielen Dank für die Beachtung. Mit freundlichem Gruß Euer Till Hofer
Super
Einfach ausfüllen und abgeben, ohne was wichtiges zu vergessen.
Sehr zum vorteil für die Ämter nur ausfüllen und abgeben!!
Lang gesucht
habe den antrag lang gesucht und endlich gefunden ;) somit ist man sicher vor der Polizei ;)
sehr praktisch
Erspart einem Jeden den Gang zur Stadtverwaltung bzw Polizei und ist einfach auszufüllen. alles super
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Gut gegliedert, eindeutig aus zu füllen! Wer zu faul ist im Internet zu suchen liegt mit diesem Formular richtig.
perfektes Formular, wird akzeptiert
Formular
Bei uns ist es so das man 50euro bezahlen muss und wenn man den kleinen Waffenschein bestätigt bekommt ist ja alles okay aber wenn nicht ist man als Bearbeitungsgebühr 37,50Euro los....nicht fair finde ich!
Gut
Schönes Antragsformular. wenn man den hat muss man zumindest nicht zum stadtamt laufen^^
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