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Schreckschusswaffe

Schreckschusswaffen sind in Deutschland frei ab 18 Jahren zu kaufen. Damit man die Waffe zum Zwecke des Selbstschutzes mitführen darf, benötigt man allerdings den kleinen Waffenschein. Dieser ist bei der zuständigen Behörde für Ihren zuständigen Kreis bzw. Stadt zu beantragen!

Ohne den kleinen Waffenschein unterliegt die Waffe dem Führverbot! Das schiessen ist generell verboten in Deutschland! Ausnahme ist eine absolute Notwehrsituation für Ihr eigenes Leben, oder das Leben eines anderen! 

Mit einer Schreckschusswaffe können Sie entweder Platz- / Knallpatronen und / oder Abwehrmunition wie z. B. Pfeffer- / CS-Gas Patronen abfgeuern! Darüber hinaus kann mit Ihr auch pyrotechnische Munition wie z. B. Signalsterne, Ratter- und Pfeiffpatronen verschossen werden. Darum wird die Waffe auch Gas- oder Signalwaffe genannt.

Zum verschiessen der Signalmunition benötigt man für jeden Effekt eine Knall- / Platzpatrone. Eine Möglichkeit um Knall- / Platzpatronen zu sparen ist zum Beispiel der Einsatz eines Mehrfach-Abschussbecher! Mit dessen Hilfe können bis zu fünf Effekte mit nur einer einzigen Platz- / Knallpatrone verschossen werden!